Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB regeln das Verhältnis  zwischen der Müller+Krempel AG (M+K) und ihren Kunden.

Mit der Erteilung einer Bestellung oder eines Auftrages anerkennt der Kunde die AGB der Müller+Krempel AG. Abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden haben  keine Gültigkeit, es sei denn, M+K bestätigt diese ausdrücklich und schriftlich.

Angebote von M+K sind unverbindlich. Auftragsbestätigungen, Vertragsabschlüsse und –änderungen (einschliesslich des Verzichts auf Schriftform), die nicht über  den Onlineshop von M+K abgewickelt werden, bedürfen zu ihrer Gültigkeit  der Schriftform. Bestellungen über den Onlineshop werden durch automatisierte  Bestellabwicklung bearbeitet.

2. Masse, Gewichte, Zeichnung, Abbildungen und Preise

Sämtliche in Katalogen, Offerten, Prospekten oder Preislisten gemachten Angaben über Preise, Masse, Gewichte, Mengen, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich. Konstruktions-, Mass- und andere Änderungen bleiben vorbehalten. Die Preise von Müller+Krempel AG verstehen sich immer exkl. Mehrwertsteuer, Zöllen, Recyclinggebühren und anderen Abgaben. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, gilt die M+K-Preisliste in ihrer jeweils gültigen Fassung. M+K kann Rechnungen elektronisch zustellen. Erfüllungsort für Zahlungsansprüche von M+K ist deren Sitz. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungszugang  widerspricht.

3. Ausführung, Qualität und Menge

Bei allen Angaben betreffend Gewicht, Inhalt und Dimensionen sind die gesetzlichen und branchenüblichen Toleranzen zu berücksichtigen. Auch für Schwankungen in der Glasfarbe übernimmt Müller+Krempel AG keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

Bei Sonderanfertigungen und Bestellungen bis 100‘000 Stück können Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge nicht beanstandet werden, bei Bestellungen über 100‘000 Stück Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 5%.

Druckausführungen, die dem vom Kunden begutachteten Muster (Druck, Design,  Farben) unter Wahrung der Toleranzen entsprechen, können nicht beanstandet werden. Für branchenübliche Schwankungen in der Farbgebung und in der Zentrierung des Drucks übernimmt Müller+Krempel AG keinerlei Gewährleistung und Haftung.

4. Zahlungsbedingungen

Zahlt der Kunde den Kaufpreis nicht innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, gerät er ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Müller+Krempel AG ist in diesem Fall berechtigt, die gesetzlichen Zinsen sowie sämtliche anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen. Müller+Krempel AG behält sich die gesetzlichen Behelfe und insbesondere den Rücktritt vom Vertrag vor. Per Post versandte Rechnungen werden mit CHF 3.- verrechnet. E-Mail Rechnungen (PDF) sind kostenlos.

5. Lieferung, Lieferfristen und Lieferverzug

Wegen verspäteter Lieferung, die seitens M+K ohne Verschulden oder aufgrund leichter Fahrlässigkeit verursacht wurde, kann der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Verspätete Lieferung begründet kein Rücktrittsrecht des Kunden. Dies gilt auch bei Verabredung eines bestimmten Liefertermins.

6. Rahmenverträge

Bei Rahmenverträgen (Jahresabschlüssen) hat, sofern keine Abnahmefrist vereinbart wurde, der Abruf innert eines Jahres nach Datum der Auftragsbestätigung zu erfolgen. Müller+Krempel AG kann nach Ablauf dieses Jahres die nicht bezogene Ware sowie die Lagerungskosten in Rechnung stellen. Es ist Müller+Krempel AG freigestellt,  die ganze Bestellung auf einmal herzustellen. Im Falle von Zahlungsschwierigkeiten des Kunden steht es Müller+Krempel AG frei, auf Restlieferungen zu verzichten oder die Abnahme der Restmengen gegen Sicherstellung zu verlangen.

7. Mindestbestellmengen / Musterversandkosten

Für Aufträge mit Warenwert unter CHF 250.- (exkl. MwSt) stellt M+K einen  Bearbeitungs- und Transportkostenanteil von CHF 25.- (exkl. MwSt) in Rechnung. Für Mustersendungen wird ein Bearbeitungsanteil von pauschal CHF 17.- (exkl. MwSt) pro Sendung erhoben. Pro Artikel können maximal 2 Muster angefragt werden. Exportaufträge werden erst ab einem Warenwert von € 750.- exkl. Transportkosten ausgeführt.

8. Transport

Die Preise verstehen sich franko Domizil (Bordsteinkante). Die Wahl der Transportart wird durch Müller + Krempel AG getroffen. Das Transportrisiko wird auch bei Frankolieferung vom Kunden getragen.  Für Palettenmengen (1 komplette Palette eines Artikels) wird ein Versandkostenanteil von pauschal CHF 185.- verrechnet. Dieser entfällt für Lieferungen von mindestens 5 Paletten. Stockwerk- oder Untergeschosslieferungen werden mit CHF 70.- pro Palette, Pakete mit CHF 20.- (pauschal pro Sendung, unabhängig der Stückzahl) verrechnet. Vom Kunden schriftlich gewünschte vorgängige  telefonische Avisierungen des genauen Lieferzeitpunktes werden mit CHF 5.-  in Rechnung gestellt. Anlieferungen innerhalb eines definierten Zeitfensters (z.B. zwischen  13 Uhr und 15 Uhr) werden mit Zusatzkosten von CHF 80.- in Rechnung gestellt.  Sendungen, welche an einem bestimmten Tag zugestellt werden sollen (z.B. nächsten Dienstag) werden mit Zusatzkosten von CHF 80.- in Rechnung gestellt. (gemäss AGB unseres Servicepartners Planzer Transport AG).  

‍9. Verpackung

Die verwendeten Paletten und Zwischenlagen werden zu folgenden Preisen in Rechnung gestellt:

Europaletten                               CHF 12.- / Stk.

Industriepaletten                       CHF 14.50 / Stk.

Palettenzwischenlagen             CHF 5.- / Stk.

Müller+Krempel AG kann nach freiem Ermessen einwandfreie Paletten und Zwischenlagen zurücknehmen und eine Gutschrift erteilen. Werden die Paletten und Zwischenlagen ausnahmsweise nicht in Rechnung gestellt, bleiben sie Eigentum der Müller+Krempel AG und sind in einwandfreiem Zustand innerhalb von 20 Tagen nach Erhalt zu retournieren. Erfolgt die Rückgabe nicht in dieser Zeit oder ist der Zustand gemäss dem freien Ermessen von Müller+Krempel AG nicht einwandfrei, können die Paletten und Zwischenlagen zu den erwähnten Preisen in Rechnung gestellt werden. Speziell angefertigte Verschläge werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen.

10. Reklamationen

Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu prüfen und Mängel spätestens  innerhalb 8 Tagen nach Empfang schriftlich und mittels aussagekräftigen Fotos sowie des Palettenkontrollzettels (Palettenware) zu beanstanden. Versteckte Mängel sind  unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich zu beanstanden. Werden erst bei der Abfüllung Mängel an den Produkten festgestellt, so ist M+K sofort schriftlich und unter Beilage von Fotos zu benachrichtigen. Ein Ausschuss kann nur beanstandet werden, wenn er 2% der Gesamtlieferung überschreitet. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung bei Privatkunden und ein Jahr ab Lieferung bei Geschäftskunden.

Im Falle einer begründeten Beanstandung steht es Müller+Krempel AG frei, nach eigener Wahl entweder einwandfreien Ersatz zu leisten, die Ware nachzubessern oder eine angemessene Preisreduktion zu gewähren.

Warenrücksendungen werden nur mit dem korrekt ausgefüllten Retourenformular (zu f inden auf www.mk-ag.ch) entgegengenommen. Voraussetzung einer Prüfung der  Warenrücksendung durch Müller+Krempel AG ist, dass es sich nicht um eine Spezialbeschaffung oder Spezialanfertigung handelt und die einwandfreie Ware sich in originalverpacktem Zustand befindet. Sofern gesetzlich zulässig, werden bei Rücknahmen 25% des Warenwertes für die Wiedereinlagerung und Bearbeitung berechnet.

11. Ausschluss der Haftung für Mangelfolgeschäden

Der Kunde hat in keinem Fall Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverlust, entgangener Gewinn, Verluste, Schäden namentlich infolge des Zusammenwirkens von Behälter, Füllgut, Verschluss und Konservierung oder Fehlerhaftigkeit der gelieferten Produkte und/oder Verschlüsse. Der Kunde ist somit verpflichtet unter anderem eine Prüfung auf eine entsprechende Verträglichkeit vorzunehmen. Wird M+K aus einem derartigen  Ereignis in Anspruch genommen, so steht ihr für sämtliche Aufwendungen der Regress gegen den Kunden zu, sofern sie kein grobes Verschulden trifft.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von M+K aus dem jeweiligen Vertrag auf den EXW-Netto-Preis der jeweiligen Bestellung begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden, die von M+K absichtlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Soweit gesetzlich zulässig, haftet M+K nicht für Beschädigung oder Verlust von erhaltenen Mustern, Zeichnungen und Modellen.

Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass die üblichen Sorgfaltspflichten beim  Abfüllen sowie die technischen Vorschriften der M+K und/oder der Hersteller von  Abfüllanlagen, Verschlüsse-Hersteller etc. befolgt werden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die sorgfältige Kontrolle der wiederbefüllbaren Primärpackmittel. Insbe-sondere ist er verpflichtet, gebrauchte und beschädigt Glasverpackungen auf seine Kosten zu untersuchen und aus der Zirkulation zu entfernen. Einwegverpackungen sind ausschliesslich für den Einmalgebrauch bestimmt.

12. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises bleibt die gesamte Ware im Eigentum der Müller+Krempel AG. Die Müller+Krempel AG ist berechtigt, die Eintragung ins Register für Eigentumsvorbehalte zu veranlassen. 

13. Urheberrechte

Der Kunde übernimmt bezüglich eigener Modelle, Zeichnungen und Farbmuster die Verantwortung dafür, dass durch die Ausführung seiner Bestellung keine Rechte Dritter, insbesondere Urheber- und Schutzrechte, verletzt werden und hält Müller+Krempel AG auf erstes Verlangen für solche Ansprüche und Kosten schadlos.

14. Projekte und Vorstudien

Grundsätzlich erstellt Müller+Krempel AG Vorstudien, Pläne, Zeichnungen etc. gegen Rechnungsstellung. Allenfalls dran bestehende gewerbliche Schutzrechte bleiben  im Eigentum der Müller+Krempel AG bzw. der von M+K beauftragten Dritten, die  darüber verfügungsberechtigt sind. Der Kunde ist gegenüber Dritten in jedem Falle  zur Vertraulichkeit verpflichtet.

15. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse

Höhere Gewalt oder besondere Ereignisse wie Streik, Massenkündigungen, einschneidende behördliche Massnahmen, Feuersbrunst, unvorhersehbarer Ofenstillstand, Krieg, Bürgerkrieg, Sabotage, Mobilmachung etc. bei Müller+Krempel AG oder  einem ihrer Lieferanten befreien Müller+Krempel AG entsprechend deren Einflüssen von der Verbindlichkeit in Bezug auf Lieferung und Preise.

16. Änderungen, Ersatz unwirksamer Bestimmungen, Datenverarbeitung

M+K behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit anzupassen. Es gilt die jeweils  gültige Fassung, welche auf www.mk-ag.ch zu finden ist. Sollten einzelne Bestimmungen der Bestellung einschliesslich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Erhaltene Geschäftsinformationen werden von M+K nur als vertraulich angesehen, soweit dies schriftlich vereinbart und gekennzeichnet wurde. M+K speichert in der elektronischen Datenverarbeitung personenbezogene und geschäftsbezogene Daten des Kunden.

Der Kunde berechtigt M+K, die Daten zu verarbeiten und an mit M+K verbundene Unternehmen zum Zwecke ihrer oder deren aktuellen oder potentiellen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, bis M+K vom Wegfall des Geschäftszweckes oder von einem Verlangen auf Löschung durch die betroffene Person informiert wird, weiterzugeben. In Bezug auf von M+K erhaltene Daten haben Geschäftskunden (B2B) die EU Datenschutz-Grundverordnung (auch zugunsten der darunter geschützten betroffenen Personen und der Durchsetzbarkeit deren Rechte) vollständig einzuhalten und andernfalls M+K von Ansprüchen, Schäden und Kosten schadlos zu halten. Im Übrigen gilt – auch für Privatkunden – die Datenschutzerklärung unter https://www.mk-ag.ch/de/.

17. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der M+K. Soweit gesetzlich zulässig, sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag die ordentlichen Gerichte am Sitz der M+K in Bülach, Schweiz zuständig. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem schweizerischen Recht unter Ausschluss  der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Wiener Abkommens über Verträge des internationalen Warenverkaufs.

 

 

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